Von den Anfängen des Menschen als Jäger bis ins 7. Jahrhundert
hinein durfte zu jeder Zeit alles Wild an jedem Ort mit allen Mitteln
gefangen oder erlegt werden. Entsprechend eng ist die Jagdgeschichte
mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit verzahnt.
Jagd prägte die Kultur, Sozialordnung, Sprache, Musik und Kunst.
Selbst Mythos und Religion erscheinen zuerst im Umkreis jagdlicher
Betätigung.
Denn eine erfolgreiche Jagd war die Voraussetzung für das Überleben.
Die Beute diente ausschließlich der Lebens- und Nahrungssicherung, so
wurden Felle für die Kleidung, Knochen für die Herstellung von Werkzeug
und Waffen gebraucht. Das Fleisch war unerläßliche Grundlage der
Ernährung.
Die Bedeutung der Jagd wandelte sich erst durch die Domestizierung
von Tieren. Später lösten Ackerbau und Viehzucht die Jagd in ihrer
lebensnotwendigen Funktion ab.
Bannforste wurden eingerichtet
Im deutschen Bereich setzte sich im 7. Jahrhundert n. Chr. mit dem
fränkischen Reich eine neue Bewertung der Jagd durch. Das Recht des freien Tierfangs wurde durch
sogenannte Bannforste eingeschränkt, in denen der Herrscher sich die
alleinige Nutzung vorbehielt und Förstern die Verwaltung übergab.
Die übergroße Jagdleidenschaft mancher Herrscher bot Anlaß zu
heftiger Kritik. So war die Verpflichtung zu Jagdfrondiensten sowie der
umfangreiche Jagd- und Wildschaden in Flur und Wald eine der Ursachen
für die Bauernkriege ab dem 14. / 15. Jahrhundert.
Die königliche Zentralgewalt begann alsbald zu
schwinden, die Macht der Landesherren wuchs.
Ab 1500 beanspruchte der Landesfürst das Jagdaus-übungsrecht nicht nur
in den ehemaligen Bannforsten, sondern im ganzen Land (Jagdregal).
Durch die damit verbundene Einteilung in hohen und niederen Adel
entstand auch die hohe und niedere Jagd. Der niedere Adel und die
Bauern durften beispielsweise Hase, Fasan und Reh, also das Niederwild,
erlegen, während die hohe Jagd u. a. auf Hirsch, Wildschwein oder Gams
dem hohen Adel vorbehalten war. Bereits in der Manessischen Liederhandschrift 1330 - 1340 gab es Jagdkarikaturen vom "aufgebaumten" Jäger auf der Saujagd.
Aus dieser Zeit stammt die Unterscheidung in Hoch- und Niederwild, die sich bis heute im Sprachgebrauch erhalten hat.
Revolution: Bindung der Jagd an den Grundbesitz
Durch die Revolution 1848 wird die Jagd endgültig an den Besitz von Grund und Boden gebunden.
Mindestgrößen der Jagdflächen wurden vorgeschrieben und Verpachtungen
ermöglicht, soweit das Jagdausübungsrecht nicht selber genutzt wurde.
Der Durchbruch zu neuen jagdgesetzlichen Regelungen - wie
Bewirtschaftung des Schalenwildes und Verbot des Schrotschusses auf
Rehwild - kündigte sich 1925 im Sächsischen, 1926 im Thüringischen
Landesjagdgesetz und 1934 im Preußischen Jagdgesetz an.
Ein alles vereinheitlichendes Jagdgesetz wurde bereits ab 1928
ausgearbeitet, aber erst 1934 als Reichsjagdgesetz erlassen. Es schrieb unter
anderem die Gründung von Jagdgenossenschaften, die behördliche
Abschußplanung und die bestandene Jägerprüfung zur Erlangung eines
Jagdscheines vor.
Wirren der Nachkriegszeit
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Jagdwaffen unter Androhung der
Todesstrafe eingezogen, die Jagd für deutsche Jäger verboten.
Den Besatzungssoldaten wurde hingegen die Jagd als
Freizeitbeschäftigung ohne Regeln und Vorschriften erlaubt und ganze Reviere wurden leerge-schossen, gleichzeitig führte die Lebensmittelknappheit in
Deutschland zu starker Wilderei.
Bereits 1946 wurden in der britischen Besatzungszone
Jägervereinigungen zugelassen. Gleichzeitig trat der amerikanische Gouverneur
Lucius D. Clay für ein geregeltes, organisiertes Jagdwesen ein. In den anderen Besatzungszonen wurde die
Jagd und die Entwicklung der Jagdverbände unterschiedlich gehandhabt.
Bundesjagdgesetz
Der Plan eines bundeseinheitlichen Jagdrechts stieß zunächst auf
politische und verfassungsrechtliche Bedenken, wurde jedoch konsequent
weiterverfolgt. 1949 wurde in Bad Dürkheim der Deutsche
Jagdschutz-Verband gegründet, dem sich im Laufe der Jahre alle
westdeutschen Landesjagdverbände anschlossen.
Am 1. April 1953 trat in der Bundesrepublik das Bundesjagdgesetz -
als jagdrechtliches Rahmengesetz - in Kraft. Es kann nur
Rahmenvorschriften erlassen, ausführende und ergänzende Vorschriften
sind allein Sache der Länder.
Immer mehr nimmt die Europäische Union auf die
jagdrechtlichen und jagdpolitischen Geschicke Einfluß. Die Wahrnehmung der jagdlichen Interessen in der Europäischen Union und im Europarat liegt bei der FACE, dem Zusammenschluß der europäischen Jagdschutzverbände als Vertretung von rund 7 Millionen Jägern.
Jagd heute
Ziele und Aufgaben der heutigen Jagd sind unter anderem: nachhaltige
Nutzung einzelner Wildarten unter Berücksichtigung der Sozialstruktur,
Förderung der freilebenden Tierwelt durch Schutz und Erhaltung eines
artenreichen und gesunden freilebenden Wildtierbestandes, Vermeidung
von Wildschäden in einer ordnungsgemäß betriebenen Land-, Forst- und
Fischereiwirtschaft und Regulierung überhöhter Wildbestände.
(Texte mit freundlicher Genehmigung des DJV)