Der Jagdverein für den Hochtaunus

Unsere Aufgabe ist die Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildtierbestandes und die Pflege der Jagdkultur.

  • Gegründet 1948
  • Mitglied im Landesjagdverband Hessen
  • Aktuelle Mitgliederzahl: 400

Seit über 100 Jahren leben wir in der typischen mitteleuropäischen Kulturlandschaft, dem Ergebnis von Landbautechnisierung, Industrialisierung und Freizeitgestaltung. Sie ist kaum mehr als naturnaher Lebensraum für die meisten Wildarten zu bezeichnen.

Es gibt keinen Quadratkilometer unberührten Waldes mehr, die Feldfluren sind noch stärker belastet. Aus diesem Grund ist Artenschutz und Biotoppflege besonders wichtig.



Diesen Aufgaben muss sich der Jäger vorrangig stellen. Jagd bedeutet aber auch sinnvolle und vor allem nachhaltige Nutzung einer natürlichen Ressource. Wildtiere sterben, ob sie bejagt werden oder nicht. Ohne die Jagd ginge wertvolles Wildbret, eines der gesündesten Lebensmittel verloren.

Zum anderen ist es der unglaublich intensive Kontakt mit der Natur und den freilebenden Wildtieren, den so kaum andere Menschen haben.

Jagdhistorisches

Von den Anfängen des Menschen als Jäger bis ins 7. Jahrhundert hinein durfte zu jeder Zeit alles Wild an jedem Ort mit allen Mitteln gefangen oder erlegt werden. Entsprechend eng ist die Jagdgeschichte mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit verzahnt.

Jagd prägte die Kultur, Sozialordnung, Sprache, Musik und Kunst. Selbst Mythos und Religion erscheinen zuerst im Umkreis jagdlicher Betätigung.

Denn eine erfolgreiche Jagd war die Voraussetzung für das Überleben. Die Beute diente ausschließlich der Lebens- und Nahrungssicherung, so wurden Felle für die Kleidung, Knochen für die Herstellung von Werkzeug und Waffen gebraucht. Das Fleisch war unerläßliche Grundlage der Ernährung.

Die Bedeutung der Jagd wandelte sich erst durch die Domestizierung von Tieren. Später lösten Ackerbau und Viehzucht die Jagd in ihrer lebensnotwendigen Funktion ab.

Bannforste wurden eingerichtet

Im deutschen Bereich setzte sich im 7. Jahrhundert n. Chr. mit dem fränkischen Reich eine neue Bewertung der Jagd durch. Das Recht des freien Tierfangs wurde durch sogenannte Bannforste eingeschränkt, in denen der Herrscher sich die alleinige Nutzung vorbehielt und Förstern die Verwaltung übergab.

Die übergroße Jagdleidenschaft mancher Herrscher bot Anlaß zu heftiger Kritik. So war die Verpflichtung zu Jagdfrondiensten sowie der umfangreiche Jagd- und Wildschaden in Flur und Wald eine der Ursachen für die Bauernkriege ab dem 14. / 15. Jahrhundert.

Die königliche Zentralgewalt begann alsbald zu schwinden, die Macht der Landesherren wuchs.  Ab 1500 beanspruchte der Landesfürst das Jagdaus-übungsrecht nicht nur in den ehemaligen Bannforsten, sondern im ganzen Land (Jagdregal). Durch die damit verbundene Einteilung in hohen und niederen Adel entstand auch die hohe und niedere Jagd. Der niedere Adel und die Bauern durften beispielsweise Hase, Fasan und Reh, also das Niederwild, erlegen, während die hohe Jagd u. a. auf Hirsch, Wildschwein oder Gams dem hohen Adel vorbehalten war. Bereits in der Manessischen Liederhandschrift 1330 - 1340 gab es Jagdkarikaturen vom "aufgebaumten" Jäger auf der Saujagd.

Aus dieser Zeit stammt die Unterscheidung in Hoch- und Niederwild, die sich bis heute im Sprachgebrauch erhalten hat.

Revolution: Bindung der Jagd an den Grundbesitz

Durch die Revolution 1848 wird die Jagd endgültig an den Besitz von Grund und Boden gebunden. Mindestgrößen der Jagdflächen wurden vorgeschrieben und Verpachtungen ermöglicht, soweit das Jagdausübungsrecht nicht selber genutzt wurde.

Der Durchbruch zu neuen jagdgesetzlichen Regelungen - wie Bewirtschaftung des Schalenwildes und Verbot des Schrotschusses auf Rehwild - kündigte sich 1925 im Sächsischen, 1926 im Thüringischen Landesjagdgesetz und 1934 im Preußischen Jagdgesetz an.

Ein alles vereinheitlichendes Jagdgesetz wurde bereits ab 1928 ausgearbeitet, aber erst 1934 als Reichsjagdgesetz erlassen. Es schrieb unter anderem die Gründung von Jagdgenossenschaften, die behördliche Abschußplanung und die bestandene Jägerprüfung zur Erlangung eines Jagdscheines vor.

Wirren der Nachkriegszeit

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Jagdwaffen unter Androhung der Todesstrafe eingezogen, die Jagd für deutsche Jäger verboten.

Den Besatzungssoldaten wurde hingegen die Jagd als Freizeitbeschäftigung ohne Regeln und Vorschriften erlaubt und ganze Reviere wurden leerge-schossen, gleichzeitig führte die Lebensmittelknappheit in Deutschland zu starker Wilderei.

Bereits 1946 wurden in der britischen Besatzungszone Jägervereinigungen zugelassen. Gleichzeitig trat der amerikanische Gouverneur Lucius D. Clay für ein geregeltes, organisiertes Jagdwesen ein. In den anderen Besatzungszonen wurde die Jagd und die Entwicklung der Jagdverbände unterschiedlich gehandhabt.

Bundesjagdgesetz

Der Plan eines bundeseinheitlichen Jagdrechts stieß zunächst auf politische und verfassungsrechtliche Bedenken, wurde jedoch konsequent weiterverfolgt. 1949 wurde in Bad Dürkheim der Deutsche Jagdschutz-Verband gegründet, dem sich im Laufe der Jahre alle westdeutschen Landesjagdverbände anschlossen.

Am 1. April 1953 trat in der Bundesrepublik das Bundesjagdgesetz - als jagdrechtliches Rahmengesetz - in Kraft. Es kann nur Rahmenvorschriften erlassen, ausführende und ergänzende Vorschriften sind allein Sache der Länder.

Immer mehr nimmt die Europäische Union auf die jagdrechtlichen und jagdpolitischen Geschicke Einfluß. Die Wahrnehmung der jagdlichen Interessen in der Europäischen Union und im Europarat liegt bei der FACE, dem Zusammenschluß der europäischen Jagdschutzverbände als Vertretung von rund 7 Millionen Jägern.

Jagd heute

Ziele und Aufgaben der heutigen Jagd sind unter anderem: nachhaltige Nutzung einzelner Wildarten unter Berücksichtigung der Sozialstruktur, Förderung der freilebenden Tierwelt durch Schutz und Erhaltung eines artenreichen und gesunden freilebenden Wildtierbestandes, Vermeidung von Wildschäden in einer ordnungsgemäß betriebenen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und Regulierung überhöhter Wildbestände.

(Texte mit freundlicher Genehmigung des DJV)
J�gervereinigung Usingen e.V.